Grundpflege

Alle unten aufgeführten Leistungen erbringen wir mit viel Liebe. Dabei steht der Patient immer im Vordergrund. Um eine Pflege auf höchstem Niveau erbringen zu können ist uns die Biografie jedes Einzelnen wichtig. Die erfahrene Lebensgeschichte wird bei der Gestaltung des Lebensalltages unserer Patienten dergestalt miteinbezogen, dass während des „Sich Sorgens und Pflegens“ seine Interessen, sein Glauben, sein Kulturkreis, seine Vorlieben, Rituale, Gewohnheiten und soweit möglich seine Wünsche miteinbezogen und berücksichtigt werden.

Die Grundpflege ist in § 14 SGB XI geregelt:

§14 Abs.4 Nr. 1-4 SGB XI
Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Sinne des Absatzes 1 sind:

1. im Bereich der Körperpflege das Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen,
    Rasieren, die Darm- oder Blasenentleerung,

2. im Bereich der Ernährung das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung,

3. im Bereich der Mobilität das selbständige Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden,
    Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung,

4. im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung,
    Spülen,Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung oder das Beheizen.